![]() |
||
![]() |
||
![]() |
§ 1. Leistungen | 1. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Leistungen von Dr. Ulrike Busch, im folgenden Texterin genannt, ins- besondere für das Erstellen und Redigieren von Texten für Print- und Digital-Medien, für das Erstellen von technischen Dokumentationen sowie für Beratungsleistungen und Konzeptionen. § 2. Mitwirkung des Auftraggebers | 1. Der Auftraggeber stellt der Texterin im Unternehmen vorhandene, für die Erbringung der beauftragten Leistungen erforderliche Unterlagen und Informationen zur Verfügung, soweit Inhalte nicht erst recherchiert werden müssen. 2. Die von der Texterin erstellten und gelieferten Texte sind insofern vorläufige Versionen, als sie vom Auftraggeber auf fachlich-inhaltliche Richtigkeit zu prüfen sind. Fachlich-inhaltliche Korrekturen werden von der Texterin auf Anwei- sung und Wunsch des Auftraggebers durchgeführt und sind dann von diesem nochmals auf Richtigkeit zu prüfen. 3. Die von der Texterin erstellten und gelieferten tech- nischen Dokumentationen sind vorläufige Versionen, die vom Auftraggeber auf inhaltliche, fachliche und technische Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen sind. Fehler bzw. Unvollständigkeiten jeglicher Art sind der Texterin unver- züglich mitzuteilen oder aber vom Auftraggeber selbst zu korrigieren bzw. zu ergänzen. Die Texterin erhebt kein Copyright auf technische Dokumentationen. Der Auftrag- geber hat das Recht, jederzeit Änderungen, Ergänzungen, Korrekturen etc. nach seinem Ermessen und ohne Abstimmung mit der Texterin vorzunehmen. 4. Änderungs- oder Ergänzungswünsche an gelieferten Konzepten oder Texten bringt der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung in schriftlicher oder mündlicher Form vor. 5. Die Texterin ist berechtigt, die erstellten Broschüren, Internet-Auftritte u. a. als Referenzen zu nutzen. Zu diesem Zweck dürfen sie in Form eines PDFs bzw. in Form eines Links auf den betreffenden Internet-Auftritt auf der Seite "Referenzen" des Internet-Auftritts www.ulrike-busch.de veröffentlicht werden, es sei denn, der Auftraggeber wider- spricht dem ausdrücklich in schriftlicher Form. § 3. Verschwiegenheitspflicht | 1. Die Texterin verpflichtet sich, über sämtliche einge- sehenen Unterlagen und erhaltenen Informationen des Auftraggebers, die nicht im Rahmen der zu erbringenden Leistungen öffentlich zugänglich gemacht werden, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren. Die Verschwiegen- heitspflicht gilt über den Abschluss der in Auftrag gegebenen Leistungen hinaus. § 4. Honorar und Fälligkeit | 1. Das Honorar ist vollständig bei Ablieferung der Arbeiten fällig und ohne Abzug zahlbar. Das Honorar ist ein Nettobe- trag, der zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten ist. 2. Können teilerbrachte Leistungen aus Gründen, die die Texterin nicht zu vertreten hat, nicht vollendet werden, so werden diese teilerbrachten Leistungen fakturiert. § 5. Verzug | 1. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärungen der Texterin 30 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Wenn und soweit der Auftraggeber mit Zahlungen in Verzug gerät, ist er verpflichtet, Zinsen in der gesetzlichen Höhe auf den ausstehenden Betrag vom Tag des Verzugs an bis zum Tag der Zahlung zu zahlen. § 6. Urheberrecht und Nutzungsrechte | 1. Mit Ausnahme technischer Dokumentationen ist jeder Auftrag, der der Texterin erteilt wird, ein Urheberwerk- vertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Alle Konzepte, Entwürfe und Texte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. 2. Die Texterin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungs- rechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über. 3. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mit- arbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. 4. An allen geleisteten Arbeiten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. § 7. Haftung | 1. Die Texterin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässig- keit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Texterin nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsver- letzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und aus uner- laubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt. 2. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die Texterin gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung. Die Texterin tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. 3. Sollten inhaltliche Mängel an den erstellten bzw. redigier- ten Texten bestehen, ist die Texterin zur Nachbesserung verpflichtet. 4. Mit der Freigabe von Entwürfen und Texten durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die inhaltliche und fachliche Richtigkeit des Textes. 5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Ausarbeitungen, Konzepte, Textentwürfe und Texte entfällt jede Haftung der Texterin. 6. Für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit und die gebrauchsrechtliche Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet die Texterin nicht. § 8. Gewährleistung | 1. Die Texterin verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmög- licher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch die überlas- senen Unterlagen, Vorlagen etc. sorgfältig zu behandeln. 2. Beanstandungen gleich welcher Art sind unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistung innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Konzeptes oder Textes schriftlich bei der Texterin geltend zu machen. § 9. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme | 1. Sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde, ist ein Drittel der Gesamtvergütung bei Auftrags- erteilung, ein Drittel nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten und ein Drittel nach Ablieferung fällig. 2. Die Abnahme darf nicht aus Gründen der sprachlichen Gestaltung verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. § 10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand | Für die gesamten Rechtsbeziehungen mit dem Auftraggeber gilt ausschließlich deutsches Recht. Für sämtliche gegen die Texterin gerichtete Klagen oder sonstige gerichtliche Ver- fahren ist Hamburg ausschließlicher Gerichtsstand. § 11. Salvatorische Klausel | 1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen un- wirksam sein, so soll das auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen ohne Einfluss bleiben. Die unwirksame Bestimmung gilt als ersetzt durch eine Bestimmung, die geeignet ist, den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung zu verwirklichen. Dr. Ulrike Busch Stand: April 2012 |
|
![]() |
||
![]() |
||